Die gutachterliche Tätigkeit für Sozialversicherungsträger und für die Sozialgerichtsbarkeit ist eine wichtige Aufgabe in der Pneumologie. Neben der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung für die gesetzliche Unfallversicherung und der Beurteilung des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht stellt das Berufskrankheitenrecht einen weiteren Begutachtungsschwerpunkt in der Pneumologie dar.
Gerade in den letzten Jahren sind auf diesen Begutachtungsgebieten wichtige Entwicklungen eingetreten. Die Berufskrankheitenliste wurde mehrfach erweitert. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden vorangetrieben und in Leitlinien sowie in Begutachtungsempfehlungen aufgenommen. Aktuelle wissenschaftliche Diskussionen betreffen zum Beispiel die Relevanz des Passivrauchens für das Berufs-krankheitenrecht.
Damit sind auch die Anforderungen an eine fundierte Begutachtung gestiegen. Der BdP will dieser Entwicklung Rechnung tragen. In einem vierteiligen Curriculum werden aus medizinischer und juristischer Sicht die wichtigen Felder der Berufskrankheiten-Begutachtung dargestellt. Im Interesse der Praxisnähe wird besonderer Wert auf eine aktive Diskussion gelegt. Nach Absolvierung des vollständigen Curriculums erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen ein Zertifikat des BdP und der DGP.
An allen 4 Tagen jew. von 9:00 bis 18:00 Uhr, inkl. Kaffeepausen und Mittagessen
NEUE TERMINE 2024:
Medizinische Begutachtung für Pneumologen
Den Einladungsflyer finden Sie hier und das Anmeldeformular hier.
Bei Bedarf können auch einzelne Tage gebucht werden. Bitte melden Sie sich hierzu telefonisch beim Veranstalter: 07321 94691-10.