Im Rahmen der COVID-19-Epidemie geht die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) von einem weiteren Anstieg an intensivpflichtigen Patienten aus.
Bei der Behandlung dieser Patienten sind besondere Aspekte zu beachten. Unter Federführung der DGIIN haben Experten mehrerer Fachgesellschaften aktuelle Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie von Patienten mit COVID-19 veröffentlicht.
„Die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 entwickelt sich derzeit sehr dynamisch. Wir gehen fest davon aus, dass dies zu einem weiteren Anstieg an Intensivpatienten führt“, sagt Professor Dr. med. Stefan Kluge, Vorstandsmitglied der DGIIN und Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. „Es ist uns wichtig, den Kliniken vor Ort in einem kompakten Paper Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19-Patienten zur Verfügung zu stellen, die eine intensivmedizinische Behandlung brauchen. Diese Veröffentlichung hat die DGIIN daher jetzt federführend gemeinsam mit weiteren Fachgesellschaften herausgegeben (DGIIN, DIVI, DGP, DGAI). Grundsätzlich empfiehlt die Fachgesellschaft, dass sich multidisziplinäre Teams in den jeweiligen Kliniken mit der Thematik befassen sollten. Dazu sollen in jedem Fall Intensivmediziner, Pflegekräfte, Infektiologen und Krankenhaushygieniker gehören.
In den Empfehlungen geben die Experten einen Überblick zum aktuellen Kenntnisstand der Diagnostik, dem möglichen Krankheitsbild und worauf bei den Schutzmaßnahmen für das Personal besonders zu achten ist. Laut den Empfehlungen sollte definitiv nur geschultes Personal Zugang zu den Betroffenen haben und dieses Personal möglichst von der Versorgung anderer Patienten freigestellt werden. Konkrete Empfehlungen zu therapeutischen Aspekten wie Medikamentengaben, Beatmung und adjuvanten Maßnahmen werden ebenfalls gegeben. Hinsichtlich der genauen Hygienemaßnahmen und Schutzausrüstung verweisen die Experten auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).
02.12.2025
Der BdP e.V. fordert mit seinem offenen Brief zur Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg zusammen mit der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. ; dem Deutschen Lungenstiftung e.V. und dem Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg e.V. einen lückenlosen Gesundheitsschutz – ohne Ausnahmen.
13.10.2025
Einführung bundesweit einheitlicher Dokumentationsbögen für die Indikationsstellung und die Verlaufskontrolle einer Biologikatherapie bei schwerem Asthma bronchiale - JETZT downloadbar
29.08.2025
Der BdP und die DGP haben ein gemeinsames Positionspapier zur Rolle der Pneumologie in einer zukunftsfähigen Versorgungsstruktur vorgelegt. Es wurde dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben und enthält konkrete Vorschläge zur aktuellen Gesundheitsreform.