Der BdP e.V. fordert mit seinem offenen Brief zur Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg zusammen mit der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. ; dem Deutschen Lungenstiftung e.V. und dem Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg e.V. einen lückenlosen Gesundheitsschutz – ohne Ausnahmen.
Laut Medienberichten sind auch im neuen, noch nicht öffentlich verfügbaren, Referentenentwurf zur Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg weiterhin Ausnahmen im Nichtraucherschutz in Gaststätten und in Bier-, Wein- und Festzelten vorgesehen, die mit gesundheitlichen Gefahren für Nichtrauchende in Baden-Württemberg und insbesondere für Schutzbedürftige wie Kinder, Jugendliche, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen und ältere Menschen verbunden sind. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V., die Deutsche Lungenstiftung e. V., der Bundesverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin e. V. und der Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg e. V. appellieren mit diesem offenen Brief an die Landesregierung in Baden-Württemberg und fordern, dass im novellierten Landesnichtraucherschutzgesetz sämtliche bisher vorgesehenen Ausnahmen in Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten ersatzlos gestrichen werden. Es darf keine Orte geben, an denen Nichtrauchende weiterhin gesundheitsschädlichem Passivrauch ausgesetzt sind. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern haben bereits mit Erfolg strikte und ausnahmslose Nichtraucherschutzregelungen eingeführt. Baden-Württemberg sollte diesem Beispiel folgen und als Vertreter für lückenlosen Gesundheitsschutz vorangehen.
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