Erstmals wurde in Deutschland eine Anleitung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise für Biologika bei schwerem Asthma bronchiale zwischen der KV Saarland und den Krankenkassenverbänden vereinbart.
Der Berufsverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin in Rheinland-Pfalz und Saarland hatte entscheidenden Anteil daran, dass diese Anleitung Realität wurde. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesverbandes waren beratend tätig und hatten die Möglichkeit, weite Teile des Textes selbst mit zu gestalten.
Hierbei sind 2 Aspekte hervorzuheben:
1. Die Indikation zur Biologikatherapie wird als gegeben bestätigt, wenn diese auf den einheitlichen Biologika-Dokumentationsbögen erfolgt und dokumentiert ist.
Dies ist ein unschätzbarer Gewinn für die Verordnungssicherheit bzw. das Risiko für Einzelfallprüfungen.
2. Es konnte erreicht werden, Klarheit in die seit 2 Jahren bestehenden Unsicherheiten in der ICD-Codierung des schweren Asthmas zu bringen.
Unter dem folgenden Link ist die Anleitung einsehbar:
Im nächsten Schritt wird die Etablierung einer solchen Vereinbarung für die KV Rheinland-Pfalz angestrebt. Die AOK Rheinland-Pfalz hat bereits eine Verordnungsempfehlung ausgesprochen, in der die Nutzung der einheitlichen Dokumentationsbögen empfohlen wird. Informationen dazu hier
03.02.2026
Lungenkrebs bleibt die häufigste krebsbedingte Todesursache in Deutschland, doch Fortschritte in Prävention, Früherkennung, Forschung und Behandlung geben Hoffnung. „Wir müssen das Bewusstsein für Lungenkrebs weiter schärfen, nur so können wir langfristig mehr Leben retten“, sagt Professor Claus Franz Vogelmeier, Vorsitzender der Deutschen Lungenstiftung (DLS) anlässlich des bevorstehenden Weltkrebstages am 4. Februar. „Lungenkrebs tötet jährlich Tausende, weil er oft zu spät erkannt wird. Es ist unerlässlich, Prävention durch Rauchverzicht zu priorisieren und die Früherkennung ab April 2026 für Risikogruppen zu nutzen“, betont der Lungenarzt.
02.12.2025
Der BdP e.V. fordert mit seinem offenen Brief zur Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg zusammen mit der Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. ; dem Deutschen Lungenstiftung e.V. und dem Berufsverband der Pneumologen in Baden-Württemberg e.V. einen lückenlosen Gesundheitsschutz – ohne Ausnahmen.
13.10.2025
Einführung bundesweit einheitlicher Dokumentationsbögen für die Indikationsstellung und die Verlaufskontrolle einer Biologikatherapie bei schwerem Asthma bronchiale - JETZT downloadbar