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27.05.2025

Erste Anleitung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

Erstmals wurde in Deutschland eine Anleitung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise für Biologika bei schwerem Asthma bronchiale zwischen der KV Saarland und den Krankenkassenverbänden vereinbart. 

Erste Empfehlung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise für eine Biologikatherapie bei schwerem Asthma bronchiale in Deutschland

Der Berufsverband der Pneumologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin in Rheinland-Pfalz und Saarland hatte entscheidenden Anteil daran, dass diese Anleitung Realität wurde. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesverbandes waren beratend tätig und hatten die Möglichkeit, weite Teile des Textes selbst mit zu gestalten. 

 

Hierbei sind 2 Aspekte hervorzuheben: 

1. Die Indikation zur Biologikatherapie wird als gegeben bestätigt, wenn diese auf den einheitlichen Biologika-Dokumentationsbögen erfolgt und dokumentiert ist. 

Dies ist ein unschätzbarer Gewinn für die Verordnungssicherheit bzw. das Risiko für Einzelfallprüfungen.

 

2. Es konnte erreicht werden, Klarheit in die seit 2 Jahren bestehenden Unsicherheiten in der ICD-Codierung des schweren Asthmas zu bringen.

Unter dem folgenden Link ist die Anleitung einsehbar: 

https://www.kvsaarland.de/kb/wirtschaftliche-verordnung-von-biologika-bei-schwerem-asthma-stand-05-25

 

Im nächsten Schritt wird die Etablierung einer solchen Vereinbarung für die KV Rheinland-Pfalz angestrebt. Die AOK Rheinland-Pfalz hat bereits eine Verordnungsempfehlung ausgesprochen, in der die Nutzung der einheitlichen Dokumentationsbögen empfohlen wird. Informationen dazu hier

 

Erste Anleitung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise

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