Auf diesen Seiten finden Sie Empfehlungen des BdP zur Abrechnung im GKV-System und nach der GOÄ sowie Hinweise zur Abrechnung des Labors.
Der BdP bietet für seine Mitglieder regelmäßig Empfehlungen für die GOÄ-Abrechnung an. Die Empfehlungen des BdP sind zusammengefasst im Pneumomed-Journal 03/2009.
Spezielle Fragen zur GOÄ-Abrechnung beantwortet der GOÄ-Beauftragte Dr. Michael Weber. Bitte schicken Sie eine eMail oder ein Telefax mit allen notwendigen Anlagen an die Geschäftsstelle.
Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer (RILIBAEK) gibt es schon länger, seit 1.4.2010 ist sie verbindlich.
Kommentar: Wir haben es hier sicher mit lobbymäßiger Einflussnahme von Großlaboren auf die BÄK zu tun. Das wird kostenmäßig bei der anstehenden GOÄ-Novelle hoffentlich berücksichtigt! Was können wir tun? Wir sollten versuchen möglichst günstige Preise für die Kontrollen zu bekommen. Hier werden Sie über die PneumoMed zu konkurrenzlos günstigen Preisen beziehen können. Der Jahresbedarf liegt bei 1 Amp/Arbeitstag, also ca. 220/Jahr.
Wer ein neues Blutgasgerät anschaffen muss, sollte sich überlegen, ob er nicht ein sogenanntes Point of Care Gerät kauft. Es drängen jetzt Systeme auf den Markt die mit sogenannten "Unit-use Reagenzien" arbeiten, z. B. mit Kassetten oder Chips für jede Messung. Diese Geräte sind, sofern Sie bei jeder Messung eine interne Kontrolle machen, vom Ringversuch befreit und Kontrollen müssen nur 1x/Woche laufen. Auch hier war die PneumoMed für sie aktiv und hat mit der Firma Alere ein günstiges Angebot ausgearbeitet, das bei geringem und mittlerem Probenaufkommen sicher attraktiv ist. Wenn Sie hierzu weitere Informationen erhalten möchten, so melden Sie sich einfach bei der PneumoMed eG Geschäftsstelle.
Dr. Michael Weber