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KBV und BdP stellen Vertragsentwurf zur schweren COPD vor
Der § 73c Vertrag kann nun mit den Kassen verhandelt werden

Der neue Selektivvertrag zur ausgeprägten COPD steht jetzt zur Verhandlung mit den Krankenkassen bereit. Die Vertragsmatrix liegt jetzt vor, so Dr. Andreas Hellmann, Vorsitzender des Bundes-verbandes der Pneumologen (BdP) bei der Vorstellung des Vertrages in Berlin. Erarbeitet wurde der Vertrag durch den Bundesverband der Pneumologen zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Vorstellung erfolgte im Rahmen der KBV-Vertragswerkstatt während der Versorgungsmesse der Vereinigung.

Der Vertrag zielt auf die Versorgung von Patienten, die einer Langzeitsauerstofftherapie (LST) bedürfen, also bereits einen hohen COPD- Schweregrad (chronisch-obstruktive Lungen-erkrankung mit den Stadien III und IV) aufweisen: „Die Verordnung und Betreuung von Patienten mit einer LST ist im Disease Managementprogramm (DMP) COPD derzeit nicht berücksichtigt“, führte Dr. Hellmann bei der Vorstellung aus.

Folgende Versorgungsaufträge legt der „Selektivvertrag zur ausgeprägten COPD“ fest:

  • Anwendung der Leitlinie COPD und Langzeitsauerstofftherapie
  • Überweisung zwischen Haus- und Fachärzten mittels strukturierter Informationsbögen
  • Erstellung eines Therapieplans durch den niedergelassenen Pneumologen
  • Einbeziehung der Patientenperspektive in der Behandlung durch Patientenbefragungen
  • Hausbesuche durch die pneumologische Fachassistentin bei neuverordneter LST
  • Regelmäßige Medikationschecks


Der „Selektivvertrag zur ausgeprägten COPD“ ist, wie alle aus der Vertragswerkstatt hervorgegangenen oder geplanten - ein Add-on Vertrag zum bestehenden Kollektivvertrag und keiner, der das Budget um die mit den Kassen heraus zu verhandelnde Honorarsumme bereinigt. Ziel ist es, durch entsprechende Einsparungen, die Kassen erzielen können, derartige Verträge in den Kollektivvertrag hinein zu holen. Einsparungen sollen unter Vermeidung von Doppel-untersuchungen, Doppelmedikation, stationären Einweisungen bzw. des Drehtüreffektes erzielt werden.

Der Vertragsentwurf wird nun allen Krankenkassen vorgestellt, mit der Bitte um Kontaktaufnahme und Verhandlungen. Für die Gespräche mit Kassen und KVen sind die Landesverbände des BdP zuständig.

  COPD-Vertragsentwurf

 Qualitätsgesicherte ambulante Versorgung von Patienten mit ausgeprägter COPD
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Übergangsfrist für Polygraphiegeräte auslaufend
Gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung gem.  § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (Bekanntmachung 18. März 2005 Deutsches Ärzteblatt) läuft die Übergangsregelung für „alte“ Polygraphiegeräte aus: § 10 Abs. 2 lautet „Polygraphiegeräte, welche die Anforderung gemäß § 5 Abs. 1 Nrn. 5 oder 6 nicht erfüllen, bereits vor dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung verwendet wurden, dürfen bis zum 30.9.2008 für die (diagnostische) Polygraphie gem. § 3 Abs. 5 BU B-Richtlinien weiter verwendet werden.“

Die vollständige Schlafmedizin-Qualitätssicherung finden Sie >hier<
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Neue akkreditierte Schulungs-programme für Asthma bronchiale
und COPD

Alle notwendigen Informationen, Übergangsregelungen und Bestätigungsschreiben finden Sie hier
> weiterlesen
____________________________________ Übersicht NVL Asthma
Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma - Dokumentübersicht
> weiterlesen (externer Link)

Übersicht NVL COPD
Nationale VersorgungsLeitlinie COPD - Dokumentübersicht
> weiterlesen (externer Link)
____________________________________ Gutachterliste Verzeichnis der empfohlenen Pneumologen mit dem Zertifikat Gutachter Pneumologie.
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Das DeutscheArztPortal ist die zentrale Informationsstelle für Rabattverträge.
Hier finden Sie die rabattierten Arzneimittel sowie aktuelle Informationen der einzelnen Kassen.


 

Ambulante Schlafmedizin vor dem Aus!

Onlinebefragung des BdP zum Moratorium der Schlafmedizin. Klicken Sie >hier<

Heidenheim, 24.06.2010 – Durch die neuen Berechnungsgrundlagen der Kassenärztlichen Vereinigungen wird die Vergütung von ambulanten Schlaflabormessungen um teils deutlich mehr als 50% vermindert – dadurch sind nicht einmal mehr die Grundkosten für Räume und Personal zu decken.

Die ambulanten Schlafmediziner stehen damit vor dem Aus: Eine qualifizierte Schlafmedizin in spezialisierten Facharztpraxen für Pneumologie mit angeschlossenem Schlaflabor ist nicht mehr zu leisten. Patienten werden vor verschlossenen Türen stehen. Und dies bedeutet auch den Verlust von hochqualifizierten Arbeitsplätzen unter den Helferinnen. „Uns Lungenfachärzte macht wütend, dass weder die medizinische Leistung, noch die Nachfrage der Patienten Grund für die Pleite sind. Beide sind nämlich gut und hoch. Grund für unsere Wut ist die planwirtschaftlich organisierte Honorarverteilung, die eine medizinisch benötigte und gute Leistung schlicht kaputt macht“, kritisiert Dr. med. Andreas Hellmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologen (BdP). Durch die neue Honorarsystematik (Regelleistungsvolumina, QZV) wird die ambulante Schlafmedizin ins Aus gesteuert, da keine kostendeckenden Honorare mehr erzielt werden können.

Seit 2005 läuft der Prozess der Leistungsverlagerung der Schlafmedizin aus dem Krankenhaus in die kostengünstigere, aber qualitativ gleichwertige Facharztpraxis. Die niedergelassenen Lungenfachärzte haben mit eigenem wirtschaftlichen Risiko – Krankenhäuser werden bis heute dagegen immer noch vom Staat subventioniert – ein tragfähiges Schlaflabornetz aufgebaut. „Schlafmedizin ist keine Modeerscheinung: Die Pneumologen haben keine neue Leistung geschaffen, sondern eine bestehende in die ambulante Versorgungsebene transferiert. Davon haben sowohl die Patienten wie auch die Kassen profitiert: Gleiche Leistung für weniger Geld. Jetzt kann es nur wieder teurer werden, weil diese medizinische Leistung auch weiter benötigt wird“, erläutert Pneumologe Hellmann. Zur Lösung des Problems wird der BdP Kontakt mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung aufnehmen. Verbandsintern wird darüber hinaus ein Stopp der Schlaflabormessungen ab dem 1.8.2010 diskutiert.

 Download Pressemeldung
 Download Brief an Krankenkasse
 Download Brief an Patienten

Das durch den BdP ausgerufene schlafmedizinische Moratorium wird ebenfalls durch die Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin DGSM unterstützt. Lesen Sie dazu bitte das QZV Anschreiben an die DGSM-Mitglieder.
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Die Honorierung der Polysomnographie (GOP 30901)
> Download 
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GOÄ-Abrechnung -
aus dem PneumoMed Journal
Wie im letzten PneumoMed Journal angekünigt, finden Sie hier die neuen offiziellen Abrechnungsempfehlungen des BdP, sowie den editierbaren Musterbrief für Patienten und Privatversicherung. Darüberhinaus haben wir hier Anlagen der BÄK zu allen fraglichen GOÄs für Sie bereitgestellt.
Abrechnungsempfehlung
Musterbrief
GOÄ's

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Das neue Haftpflichtkonzept für die Mitglieder des BdP
Das 10-Punkte-Vorteilsprogramm für Sie.
Hier erfahren Sie mehr ____________________________________
Die BdP Öffentlichkeitsarbeit
Atemluft
und politisches Konsil zu immer aktuellen Themen aus der Pneumologie
Hier gibt es weitere Informationen dazu.
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Gemeinsames Ministerialblatt
"Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen"
Synkanzerogenese (1,7 MB)


 

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