Bundesverband der Pneumologen

BdP fordert die Politik auf Tabakentwöhnung als Kassenleistung einzuführen

Der Bundesverband der Pneumologen fordert die Bundesregierung anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai auf, die Tabakentwöhnung als Therapieform für chronisch kranke Patienten einzuführen. Denn obwohl die Leitlinien für  Lungenkranke und Herzkranke, aber auch Diabetespatienten, den Rauchstopp als wichtige Maßnahme vorsehen, werden die ärztliche Begleitung des Rauchstopps und die notwendigen und wirksamen Medikamente nicht von den Kassen bezahlt.

„Die Gesundheitspolitik in Deutschland betrachtet Rauchen weiterhin als persönliches Problem des Patienten und verweigert damit suchtkranken Menschen die wichtigste und wirksamste Therapie: den Rauchstopp“, erläutert Dr. Thomas Hering, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Pneumologen die aktuelle Situation im Bereich der Tabakentwöhnung, „Tabakkarenz ist die wichtigste Maßnahme, um die Mortalität der COPD und die Exazerbationsrate zu senken sowie die Progression zu verlangsamen.“

Der Gemeinsame Bundesausschuss, das wichtigste Entscheidungsgremium für die Leistungsverpflichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung, hat bereits am 15. Oktober 2009 den Weg für die Tabakentwöhnung für COPD Patienten freigemacht: „Ausstiegsbereiten Raucherinnen und Rauchern sollen wirksame Hilfen zur Tabakentwöhnung (nicht-medikamentöse Maßnahmen, insbesondere verhaltenstherapeutische und gegebenenfalls geeignete unterstützende medikamentöse Maßnahmen) angeboten werden“, heißt es in dem noch nicht in Kraft getretenen Beschluss. Im Moment liegt der Vorgang beim Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung.

„Es ist einem unverständlich, dass entgegen der Studienlage und medizinischen Leitlinien die Bundesregierung den Patienten eine wirksame Therapieform seit eineinhalb Jahren verweigert. Dazu kommt, dass Medikamente zur Tabakentwöhnung im Sozialgesetzbuch V in einem Atemzug mit Potenz- und Haarwuchsmitteln von der Versorgung ausgeschlossen sind. Tabakentwöhnung wird für die Patienten zu einer Frage des Geldbeutels“, so Dr. Hering.

Am 31. Mai, dem Weltnichtrauchertag der WHO, beginnt auch der 114. Deutsche Ärztetag in Kiel. In Beschlüssen von 2004 und 2010 fordert der Deutsche Ärztetag, „Rauchern, die die Kriterien einer Abhängigkeitserkrankung erfüllen, Rauchern mit Krankheitssymptomen und Erkrankungen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind, sowie werdenden Müttern und Vätern eine qualifizierte ärztliche Beratung und eine Entwöhnung mit geeigneten Substanzen im Rahmen der GKV zu ermöglichen.“ Trotz dieser Forderung der Ärzteschaft gab es bei der Tabakentwöhnung keinen Fortschritt.

Beim Deutschen Ärztetag 2011 wird mit Unterstützung des Bundesverbandes der Pneumologen ein Antrag zur Änderung der Weiterbildungsordnung eingebracht. „Jeder Arzt sollte in seiner Ausbildung die Risiken des Tabakrauchens und die daraus folgenden Erkrankungen sowie deren Behandlung, insbesondere der Tabakentwöhnung gelehrt bekommen“ meint Dr. Thomas Hering.
Die Bundesärztekammer hat die Qualifikation für die Tabakentwöhnung in einem eigenen Fortbildungscurriculum geregelt, das seit 2010 zur Anwendung kommt. In Kürze wird der Bundesverband der Pneumologen ein „Qualitätsmanuale Tabakentwöhnung“ veröffentlichen. Das Qualitätsmanuale beschreibt Qualifikationswege für Tabakentwöhner, gibt einen Überblick über die wissenschaftliche Literatur und die Leitlinien zur Tabakentwöhnung und erläutert konkret, wie Tabakentwöhnung in der Praxis funktioniert. Dr. Thomas Hering: „Die Ärzteschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht. Der Spielball liegt jetzt im Feld der Politik.“

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